Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberatervergütungsverordnung.
Sie beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung.

Der überwiegende Teil der Steuerberater-Leistungen wird nach der so genannten Wertgebühr ermittelt. Diese Wertgebühr ist in den Tabellen A-E gesetzlich festgelegt und wird nach dem Wert des Gegenstandes der Beratung, nach dem Schwierigkeitsgrad sowie der Bedeutung und dem Umfang der Angelegenheit berechnet.
So ist z.B. für die Buchführung der zu erwartende Jahresumsatz, für die Einnahmen-Überschussrechnung die Höhe der Betriebseinnahmen und für die Erstellung des Jahresabschlusses der Mittelwert aus Bilanzsumme und Umsatz maßgebend. Der Honorar-Gegenstandwert für die Erstellung der Steuererklärungen ist die Summe der Einkünfte.

Generell ist der Steuerberater berechtigt, dem Mandanten Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag entstanden sind,  entsprechend weiterzuberechnen. Hier sind sowohl Pauschalsätze als auch Einzelnachweise üblich.

Eine allgemeine Aussage über die Höhe des Honorars ist leider nicht möglich, da es sich jeweils nach dem vom Mandanten konkret erteilten Auftrag richtet.

Den Umfang der erforderlichen Tätigkeiten und die dadurch entstehenden Kosten bespreche ich im Vorfeld persönlich mit Ihnen.